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Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Film Ambulanz Hamburg gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen dieser und dem Mieter. § 1 Zustandekommen des Vertrages, Stornierung Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, auch per Fax, zu bestätigen. Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Bestellungen müssen rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vor Abholung/Auslieferung) vorgenommen werden. Andernfalls haftet die Film Ambulanz Hamburg nicht für Fehler oder Mängel der Mietsachen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler oder Mängel. 3. Die Film Ambulanz Hamburg behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. 4. Ein Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Vertragspartners bis zu 3 Werktagen vor dem vereinbarten Abholungstermin aufgelöst werden ohne dass eine Stornierungsgebühr anfällt. Bei einer späteren Auflösungserklärung vor den vereinbarten Vertragsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 20% der Vertragssumme. Nach dem Vertragsbeginn ist eine Stornierung nicht möglich und die Vertragssumme zur Gänze zur Zahlung Fällig. § 2 Vertragsinhalt 1. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden. 2. Veränderungen an den Mietgegenständen sowie eine Weitervermietung derselben sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Film Ambulanz Hamburg gestattet. 3. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 4. Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet. 5. Der Mieter hat ein Kostenübernahme-Schreiben m. Firmensitz, Name und Telefon- bzw. Faxnummer vorab zu faxen. § 3 Mietdauer 1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an die Film Ambulanz Hamburg. Als Miettage werden nur die Wochentage Mo.-Fr. berechnet. § 4 Haftung 1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson trägt der Mieter das Risiko für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne das es auf ein Verschulden des Mieters ankommt. Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Film Ambulanz Hamburg. 2. Die Mietsachen sind nicht von der Film Ambulanz Hamburg versichert. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen. 3. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. 4. Die Film Ambulanz Hamburg haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. Die Film Ambulanz Hamburg haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ferner haftet die Film Ambulanz Hamburg nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff Kardinalpflicht umfasst die wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Jede darüber hinausgehende Haftung von Film Ambulanz Hamburg wird ausgeschlossen. 5. Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Abholung des Mietgutes dieses zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Vermieter unverzüglich diesen anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt das Mietgut als mangelfrei übergeben. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist. § 5 Transporte (Versand) 1. Die Film Ambulanz Hamburg stellt die Gegenstände an der Abholstelle (1 OG) bereit. Die Gegenstände werden dem Mieter grundsätzlich ohne Transportverpackung übergeben. Die ordnungsgemäße Verladung obliegt dem Mieter. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Die Transportgefahr obliegt dem Mieter. Der Mieter trägt die Transportkosten. 2. Mietgegenstände versendet die Film Ambulanz Hamburg auf Kosten des Mieters, wobei die Transportgefahr auf diesen mit Übergabe der Mietgegenstände an den Transporteur übergeht. § 6 Zahlungsbedingungen 1. Die Rechnungsbeträge sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 2. Rechnungen bis zum Wert von Euro 100,00 sind bei Abholung in bar zu entrichten. 3. Alle Beträge verstehend sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten. 5. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Mieter der Film Ambulanz Hamburg Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. § 7 Erfüllungsort 1. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Niederlassung der Film Ambulanz Hamburg, bei welcher die Bestellung der Mietgegenstände erfolgt ist. § 8 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wird, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. |
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